nhoch3 rechtsberatung
Medien unterhalten und informieren uns. Kein Künstler, Politiker, Unternehmer oder Leistungssportler kann heute ohne Medien bestehen. Für alle Beteiligten entstehen schnell Fragen, die von ökonomischen Grundentscheidungen bis hin zu persönlichkeitsrechtlichen Belangen reichen.
Wer Leistungen erbringt, hat Anspruch, seine Rechte zu sichern. Wer in einem Medium anders als gewünscht dargestellt wird, fragt sich, wie weit Berichterstattung und Kritik gehen dürfen. Wer Rechte an Inhalten erwirbt, will diese auch wirklich umfassend nutzen können.
Die nhoch3 rechtsberatung nimmt sich aller Belange an, die direkt oder indirekt im Medien-Kontext stehen. Der Schwerpunkt der Anwaltstätigkeit liegt in der Beratung nationaler und internationaler Mandanten aus der Entertainment-Branche. Zu diesen zählen insbesondere Medienunternehmen, Künstler sowie Sportler.
Das Verständnis für die Belange der Mandanten geht weit über den rein juristischen Ratschlag hinaus und bezieht die Gesamtsituation in die Beratung selbstverständlich mit ein. Dabei arbeiten wir eng mit der nhoch3 steuerberatung sowie der nhoch3 unternehmensberatung zusammen.
nhoch3 leistungen
Wir beraten mit Schwerpunkt auf:
- Medien- und Entertainmentrecht, Urheberrecht, Film- und Fernsehrecht, Musikrecht, Verlagsrecht
- Presse- sowie Persönlichkeitsschutz
- Sportrecht und Sponsoring
- Internet- und IT-Recht
- Markenrecht, Wettbewerbs- und Werberecht







